Teilhaber (1 Anteil = 1 Euro = 1 Stimme) * 2.000 Ingo * 2.000 Patrick * 1.500 Florian * 1.500 Willy * 500 Olli * 500 Jan * 500 SebSetz Überweisung an Ingo: (Kto BLZ kommen per Mail) bis zum ... Wir haben uns geeinigt: Wir haben einen recht idealistischen Ansatz. Wir wollen für unser Risiko in Form von Frei- oder ermäßigten Minuten über die Rückzahlung der Investition hinaus belohnt werden und der KtT soll auch Freiminuten und seinen Anteil vom Gerät (am Ende 100%?) bekommen. Dafür kriegen wir ein Modell fest, mit dem wir alle einverstanden sind, bevor Ingo bestellt. Ansatz: * 2/3 Mehrheit aller Anteile entscheidet über Nutzungsordnung, Modalitäten der Laserminuten, Auszahlungen * Teilhaber können das Gerät nach Einweisung und im Rahmen der Regeln, auf die wir uns einigen, allein benutzen. * Per einfacher Mehrheit kann auch anderen Vereinsmitgliedern nach Einweisung der Laser-Führerschein ausgestellt werden, was Allein-Nutzung ermöglicht. * Ansonsten muss immer eine Person mit Laser-Führerschein dabei sein, wenn andere den Laser nutzen (Vier-Augen-Prinzip) * Die Anteile werden in Laserminuten verzinst * Externe zahlen 50% mehr als Vereinsmitglieder pro Laserminute * Der Verein erhält Laserminuten für Raum und Strom * Die Einnahmen für Laserminuten werden gleichmäßig auf Teilhaber ausgezahlt. Auf Wunsch der Teilhaber kann auf die Auszahlung zugunsten anderer Teilhaber verzichtet werden. * Austritt/Ausschluss * Schließt die Gruppe einen Teilhaber aus, wird er ausgezahlt * Will ein Teilhaber seine Anteile verkaufen, haben die bestehenden Teilhaber Vorkaufsrecht zum Nennwert des Anteils. * 2/3 Mehrheit aller Anteile entscheidet über Regeln und Ausschluss bei Regelverletzung * 3/4 Mehrheit aller Anteile entscheidet über Ausschluss bei allen anderen Differenzen Bedingungen: * Der Lasercutter gilt erst dann als einsatzbereit, wenn wir damit die Teile für ein Planetengetriebe erstellt, diese zusammengebaut und in irgendeinen Schrank gelegt haben! Model x0FF * Jeder Anteil hat einen Stimmgewicht, das der ursprünglich eingebrachten Summe entsprecht und eine noch offene, anfangs gleich hohe Rückzahlungssumme. * Bei Abstimmungen gilt immer das unveränderliche Stimmgewicht. * Auf Beschluß der Teilhaber mit 2/3 Mehrheit wird gelegentlich eine Summe Freiminuten an die Teilhaber ausgegeben. Diese verteilen sich auf die Teilhaber anteilig gemäß ihrer Rückzahlungssumme. * Auf Beschluß der Teilhaber mit 2/3 Mehrheit können Freiminuten für Tests und Wartungsarbeiten zur Verfügung gestellt werden. * Auf Beschluß der Teilhaber mit 2/3 Mehrheit wird gelegentlich ein Teil der bisher angesammelten Einnahmen an die Teilhaber ausgezahlt. Diese verteilen sich auf die Teilhaber anteilig gemäß ihrer Rückzahlungssumme. Dadurch verringert sich die Rückzahlungssumme der Teilhaber entsprechend. * Auf Beschluß der Teilhaber mit 3/4 Mehrheit kann ein Teil der bisher angesammelten Einnahmen für andere Zwecke ausgegeben oder Freiminuten vergeben werden. * Auf Beschluß der Teilhaber mit 3/4 Mehrheit können weitere Anteile zuhingenommen werden. Diese erhalten Stimm-Gewicht und Auszahlungssumme in Höhe des eingebrachten Geldes (bessere Formulierung???) [*] * Die Anteile können unter den Teilhabern gehandelt werden. Dabei können die Anteile bis auf ein Stimmgewicht in ganzen Euros aufgeteilt werden. Rückzahlungssumme wir dann anteilig aufgeteilt. Dabei wird auf ganze Cent abgerundet. Stimmgewicht und Rückzahlungssumme können nicht voneinander getrennt werden. * Anteile können unter der einhaltung obriger Regeln auch an Dritte veräußert werden. Die Teilhaber haben jedoch ein Vorkaufsrecht. (Gegrenzung des Preises auf 125% der Rückzahlungssumme bei ausübung des Vorkaufsrechts?) * Sobald ausreichend Einnahmen zur Verfügung stehen, um die restliche Rückzahlungssumme auszuzahlen, wird das darüber hinausgehende Eigentum der GBR an einen von den Teilhabern mit einfacher Mehrheit bestimmten gemeinnützigen Verein gespendet. * Weder aus der Teilhaberschaft noch aus dem Besitz von Freiminuten ergibt sich das Recht den Lasercutter zu bedienen. [*] Erläuterung: * Hierfür ist die Trennung in Stimmgewicht und Rückzahlungssumme nötig. So kann sichergestellt werden, daß alle zum gleichen Zeitpunkt ausgezahlt sind. Nutzungsordnung * Der Lasercutter darf nur von Personen bedient werden, die dafür ausdrücklich zugelassen wurden. * Bei allen neuen Verfahren oder Materialien muss der Lasercutter zu zweit bedient werden. * Im Lasercutter dürfen nur ausdrücklich zugelassene Materialien bearbeitet werden. * Jede Charge an Material muss mit Flammprobe auf Chlorhaltigkeit geprüft werden * Welche Entscheidungen können wir jetzt treffen und "für alle Zeit" festschreiben? * Wie wollen wir Entscheidungen treffen, die z.Z. noch nicht absehbar sind, bzw noch nicht anstehen? (Zeitpunkt und Menge der Auszahlungen, Anschaffung von Ersatzteilen oder weiterer Ausrüstung, Betriebsregeln für den Cutter, Änderung der Preise, ...). Mögliche Modelle: * Einstimmigkeit * Mehrheit nach Personen oder Beteiligungssumme * Einfache Mehrheit * Zweidrittelmehrheit * Anderes Verhältnis * Wollen wir Regeln um weiteres Geld mit aufzunehmen (z.B. falls nach 4 Wochen die Röhre oder ein anderes wichtiges Teil kaputt ist)? * Ist vor allem interessant, wenn die Beteiligungssumme auch Stimmrecht beinhaltet. * Spannende Frage ist auch, wie neue Leute bzw neues Geld in den Auszahlungsplan eingerechnet werden. Rechnet man auf eine fiktive Anfangssumme hoch oder braucht der neu dann länger bis er den zweiten Teil seines Geldes wieder bekommt. * Wollen wir Regeln, wie Leute wieder aussteigen können (so sie jemanden finden, der ihren Part übernimmt)? Kann man die eigenen Anteile einfach an jemanden verkaufen? Wenn ja haben die anderen ein Vorkaufsrecht? * Gibt es überhaupt Gründe warum da jemand einsteigen wollte? Will man da vielleicht Gründe haben? * Wenn Freiminuten die "Dividende" sind, sollten wir die vielleicht auch nur über die Zeit auszahlen. Dann hätte so ein Anteil eben noch soundsoviel Rückzahlungswert + einer entsprechenden Menge Freiminuten. Oder man schüttet die Freiminuten willkürlich aus und jeder bekommt gemäß seinem Anteil. * Wollen wir Regeln um jemanden, dessen Interessen sich nicht mehr mit denen der Mehrheit deckt, auszuzahlen zu können und wenn ja, wie verrechnen wir dann das bereits ausgezahlte und die benutzen "Frei"-Minuten? * Brauchen wir Sanktionen, falls sich jemand nicht an die Vereinbarungen hält? * Wie verteilen wir die Laserzeiten, wenn z.B. alle immer Sonntag um 18:00 lasern wollen? * Ich (Florian) denke das geht erstmal so. Wenn es da Probleme gibt, hängt man da ne Liste mit first come - first serve auf und verschärft dann die Bedingungen schrittweise. Z.B.: * Jede Stunde muss 15 Minuten frei gelassen werden, damit andere Kleinigkeiten dazwischen schieben können. * Wer anmeldet aber nicht schneidet, zahlt trotzdem was. * Jeder darf max. 50/33/25/15/10% der normalen Öffnungszeiten anmelden. Mehr erst für die aktuelle Woche/die nächsten drei Tage/den aktuellen Tag, damit andere auch ne Chance haben Zeit zu belegen. * Zahlt der Verein die Stromkosten (ca. 0,4 Cent/min. (bei Annahme dass der Laser pro min. durchschnittlich 1 kW Leitung benötigt (hab angaben von 1.5kw für einen 120w laser gefunden, also 1kw))), oder wird hier pro Laserminute etwas abgegeben? * Man könnte dem Verein auch Freiminuten abgeben... * Wird durch Freiminuten abgegolten * Muss der KtT den Vertrag mit unterschreiben und uns Stellplatz und Zugang zusagen? * Wer hat noch Zugang zu dem Lasercutter und unter welchen Bedingungen? * Kosten und Ausschüttungen (Auswirkungen auf die Laufzeit können in der per Mail bekannt gegebenen Tabellenkalkulation abgeschätzt werden) * Schneidekosten * Schneideminute Mitglieder: 0,5 € * Schneideminute Nichtmitglieder: 0,75 € * Ausschüttungen * Ausschüttung Freiminuten: 100% (der bezahlten Schneideminuten im Monat) * Ausschüttung Freiminuten an Verein: 10 % (der ermittelten Freiminuten) Rechtliche (Ideal)-Lösung Nicht eingetragener Verein Leiht sich Geld (Zinsfrei?!) Nutzt Einnahmen um geliehenes Geld zurückzuzahlen Stellt Mitgliedern Laser zur Verfügung Verein meldet sich beim Finanzamt an (mit Glück verzichtet das Finanzamt auf die steuerliche Erfassung des Vereins, bei deutlich unter 3850 Gewinn) Sonst jährliche Steuererklärung (Einfache Gewinn und Verlustrechnung) Verluste können in die nächsten Jahre übertragen werden Abschreibung des Lasers über 5 Jahre