Vorschläge Satzungsänderungen Treffen Interessierter am 5.03.2012 um 19:00 Uhr Treffen Interessierter am 15.09.2012 um 19:00 Uhr Grundlagen * Vorstandsgröße * Erweiterung Vorstand um Beauftragten für Hackspace * Erweiterung Vorstand um Beauftragten für FabLab * alternativ: Vorstand besteht aus "mindestens x" bla bla * Änderung Beitragsermäßigung * Der Vorstand kann über soziale Härtefälle hinaus in weiteren begründeten Fällen unter Berichtspflicht an Mitglieder@ Mitglieder von der Beitragspflicht befreien oder den Beitrag reduzieren * Gestattung von Zahlungen von Aufwandsentschädigungen auch an Mitglieder und Vorstände * Entschlackung Besprochene Änderungen/Vorschläge $2 Abs 2 Punkt 6): Vorschlag: den Betrieb und die Unterhaltung eines Hackspaces Hack- und Mackerspaces sowie FabLab; §4 Abs 5 Satz 3: streichen, Satz 2 ändern, damit Vorstand auch Förder- und Ehrenmitglieder ausschließen kann. §4 Abs 5 Satz 5 Rechtschreibkorrektur: Soweit der Ausschluss auf einer Entscheidung des Vorstandes beruht, ist die Berufung an die nächste ordentliche Mitgliederversammlung zulässig. §5 Abs 1 Satz 5: Was ist mit Veranstaltungen mit Anmeldungen? Mitglieder mit Hausverbot? §5 Abs 2: Änderung: Förder- und Ehrenmitglieder Fördermitglieder... §5 Abs 5, Satz 2: Über die Zahlung einer solchen Aufwandsentschädigung entscheidet die Mitgliederversammlung der Vorstand. §5 NEUER Absatz 6: Jedes auf der Mitgliederversammlung stimmberechtigte Mitglied teilt dem Vorstand eine E-Mail-Adresse mit, über die es erreichbar ist. §8 Abs 1 Punkt 2 Rechtschreibkorrektur: Beschlussfassung über die Satzung, über Änderungen der Satzung, einschließlich der Änderung des Vereinszwecks, und über die über Auflösung des Vereins, §8 Abs 1 Punkt 6 und 7 überarbeiten mit WP zwecks ÜL-Zahlungen an Mitglieder und Vorschläge §8 Abs 3 Ergänzung: Zumutbar ist insbesondere die Teilnahme per Diskussion auf einer Mailingliste. §8 Abs 8 Satz 2 streichen, Satz 3 "Ueber die Zulassung von Gaesten und Medienvertretern" §9 Abs 1 Der Vorstand besteht aus ... 4. ggf. weiteren Vorstandsmitgliedern §9 Abs 3 S1 drei §9 Abs 4 drei $9 Abs 5 Satz 3 "ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist." §9 Abs 5 Satz 6 "soweit alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der Beschlussvorlage erklaeren" _alle Vorstandsmitglieder_? Beitragsordnung §3 Abs 1 3. Wehrdienst streichen? §3 Abs 4 "in sozialen Haertefaellen" streichen, Satz 4 Intern sind namentliche Aufzeichnungen mit Begruendung vorzuhalten. WP: Zusätzlich Abweichung vom BGB "Entscheidungen außerhalb von Mitgliederversammlungen" 1. möglich mit Quorum mehr als 50% ALLER stimmberechtigten Mitglieder abzüglich expliziter Enthaltungen zur jewiligen Entscheidungen 2. Eine Abstimmung gilt als angenommen wenn eine Mehrheit aller stimmberechtigter Mitglieder dem Antrag zustimmt. Enthaltungen werden von der Gesamtzahl der stimmberechtigter Mitglieder abgezogen. Enthaltungen senken die Anzahl der Stimmberecht Vorschlag Florian: An Stelle einer Entscheidung der Mitgliederversammlung können auch die Mitglieder direkt befragt werden. Ein Vorschlag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit aller Stimmberechtigten abzüglich der Enthaltungen zustimmt. Wer fragt bzw darf fragen? Jeder? Der 1. Vorsitzende? Ein Vorstand? Evtl ist es einfacher das Ganze als regulaere Mitgliederversammlung zu organisieren, die dann abermit geaenderten Fristen und Abstimmungsmodalitaeten in der Satzung beschrieben ist. Zusaetzlich noch ein paar Schreibfehler. Dauerleihgaben in Satzung aufnehmen?